Informationen zur Umsatzsteuer
Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
(13b UStG) auf bestimmte Bauleistungen
Änderung des Umsatzsteuergesetzes / Steuerschuldnerschaft Ihres Unternehmens
als Leistungsempfänger
Durch die Änderung des Umsatzsteuerrechts mit Wirkung vom 01.04.04
spätestens ab dem 01.07.04 (Ablauf der Schonfrist) - ergeben sich für
Baubetriebe erhebliche Änderungen bei der Erteilung von Aufträgen an Subunternehmer.
Nach dem neuen Recht sind die Subunternehmer verpflichtet, die für den Auftraggeber erbrachten Bau- und Handwerkerleistungen ohne Umsatzsteuer bzw. Vorsteuerbeträge abzurechnen.
Das heißt: Subunternehmer dürfen die 19% USt. in ihren Rechnungen nicht mehr abrechnen und
gesondert ausweisen.
Bitte akzeptieren Sie als Auftraggeber daher keine Rechnungen Ihrer Subunternehmer, die neben den abgerechneten Leistungen noch die USt. ausweisen und auf denen der Hinweis zur Steuerschuldnerschaft gem. § 14 a UStG fehlt.