Freistellungsbescheinigung
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 8 Abs. 1 ESt befreit ist.