Willkommen bei Ihrem Dachdecker in Biberach Hellgoth Bedachungen GmbH & Co. KG
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Freistellungsbescheinigung

 

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 8 Abs. 1 ESt befreit ist.

 

Aktuelle Freistellungsbescheinigung zum download
22-24_Freistellungsbescheinigung.pdf
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Öffnungszeiten:
Mo-Do:   7:30-12:00
    und   13:30 -16:30

Freitag:   7:30-12:30

oder E-Mail: info(at)hellgoth.de

Gastmitglied Zimmerinnung Biberch

 

 

 

Mitglied der Handwerks-

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