Freistellungsbescheinigung
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gem § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 8 Abs. 1 ESt befreit ist.
Öffnungszeiten:
Mo-Do: 7:30-12:00
und 13:30 -16:30
Freitag: 7:30-12:30
oder E-Mail: info(at)hellgoth.de
Gastmitglied Zimmerinnung Biberch
Wir sind Inhaber des Qualitätssiegels "Zertifizierter Energiefachbetrieb" der Kreishandwerkerschaft und der Energieagentur gGmbH.
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